Energie und damit Kosten sparen – das möchte jeder. Aus diesem Grund gibt es professionell geschulte und ausgebildete Energieberater, die Ihnen dabei helfen, Energiesparmöglichkeiten zu ermitteln
und konkrete Maßnahmen umzusetzen.
Was die wenigsten wissen: bereits seit Oktober 2007 ist ein Energieausweis für Gebäudeeigentümer gesetzlich vorgeschrieben. So müssen Eigentümer bei Nutzerwechsel einen gültigen Energieausweis
vorlegen. Auch Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung einen gültigen Energieausweis vorweisen.
Potentielle Käufer oder Mieter finden im Energieausweis relevante Informationen über die Höhe der Betriebskosten. Dies ermöglicht ihnen, zuverlässig die Gesamtkosten zu ermitteln oder
verschiedene Objekte zu vergleichen. Aber auch für Eigentümer stellt der Energieausweis einen Mehrwert dar: Sie können ihr Objekt optimal präsentieren und ein höheres Vermietungs- oder
Verkaufsziel erreichen.