Seit dem 1.Oktober 2007 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben. Seitdem treten folgende Neuerungen in Kraft:
Eigentümer müssen bei Nutzerwechsel einen gültigen Energieausweis seit 1. Januar 2009 vorlegen.
Seit 1. Juli 2009 muss für Nichtwohngebäude im Falle des Verkaufs oder der Vermietung ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden.
Der Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument und eine Erfüllungsoption gemäß Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) für Gebäudeeigentümer.
Das Ziel des Sanierungsfahrplanes ist es, eine Sanierungsstrategie für bestehende, einzelne Gebäude zu entwickeln und zu vermitteln. Das Energiepolitische Ziel der Bundesregierung kann somit unterstützt werden bis 2050 einen nahezu Klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.
Energieausweise werden gefördert, beispielsweise von der KFW (Kreditanstalt-für-Wiederaufbau), vom Staat und der BAFA (Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Informationen finden Sie auf den Seite des KFW, der BAFA und Staat.
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